Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG für das Empfehlungsprogramm „Freunde werben“, Stand Juli 2011
Präambel
Mit dem Empfehlungsprogramm „Freunde werben“ der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (nachfolgend O2 genannt) können Sie, egal ob Sie bereits O2 Kunde sind oder nicht, Ihren Verwandten, Freunden und Bekannten O2 oder ein konkretes Produkt von O2 empfehlen. Für jede erfolgreiche Empfehlung erhalten Sie unter den nachfolgenden Bedingungen eine attraktive Prämie.
Nach der ersten Empfehlung erhalten Sie Zugangsdaten zu einem persönlichen Verwaltungsbereich (nachfolgend Freunde-werben-Konto genannt). In dem Freunde-werben-Konto können Sie u.a. den aktuellen Status Ihrer Empfehlungen einsehen, weitere Empfehlungen versenden sowie sich Ihre bisher erhaltenen Prämien anschauen.
1. Teilnahmeberechtigung
- 1.1 Der Empfehler ist zur Teilnahme berechtigt, wenn er das 18. Lebensjahr vollendet hat und über eine gültige deutsche Bankverbindung verfügt. Von der Teilnahme am Empfehlungsprogramm ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter, Händler und Vertriebspartner von O2, sowie deren Angehörige. Eine Selbstwerbung ist ebenfalls ausgeschlossen. Eine gewerbliche Nutzung ist untersagt.
- 1.2 Der Empfehler ist nicht verpflichtet für O2 tätig zu werden. Die Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist kostenlos. Es gibt weder Anmeldegebühren noch irgendwelche Mindestverkaufsquoten.
2. Gegenstand des Empfehlungsprogramms
- 2.1. Der Empfehler kann ausschließlich Produkte von O2 empfehlen, die Bestandteil des Empfehlungsprogramms sind. O2 ist berechtigt, diese Produkte jederzeit zu ändern, bestehende Produkte herauszunehmen und um neue Produkte zu ergänzen sowie die Vertrags- und/oder Tarifbedingungen von Produkten zu ändern.
- 2.2. Die Werbung desselben Kunden sowohl über dieses Empfehlungsprogramm als auch über das Programm „O2 Seller“ ist ausgeschlossen.
3. Voraussetzungen für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm
- 3.1. Voraussetzung für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist die Versendung einer Empfehler-Email über den Online Shop von O2 oder über www.o2.de/freundewerben, sowie die Anmeldung des Empfehlers unter www.o2empfehlen.de.
- 3.2. Der Empfehler muss sich beim Empfehlungsprogramm unter www.o2.de/freundewerben anmelden und die abgefragten Profil-Daten im Registrierungsformular vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Für die Überweisung der Bargeld Prämie ist die Angabe der Bankverbindung bei der Registrierung erforderlich. Ändern sich die bei der Anmeldung angegebenen Daten des Empfehlers ist dieser verpflichtet, die ursprünglichen Angaben unverzüglich zu korrigieren. Für die Aktivierung von ‚My Best Number‘ muss der Werber bei Auswahl der Prämie seine Mobilfunknummer eingeben. Ein Anspruch auf Zulassung zum Empfehlungsprogramm von O2 besteht nicht.
4. Pflichten des Empfehlers
- 4.1. Der Empfehler hat vor jedem Versand einer Empfehler-Email sicherzustellen, dass der jeweilige Empfänger mit dem Empfang der Empfehler-E-Mail sowie mit der Verwendung seiner Daten und einer Kontaktaufnahme durch O2 im Rahmen dieses Empfehlungsprogramms einverstanden ist. Andernfalls ist der Empfehler verantwortlich für Ansprüche des Geworbenen bzw. Dritter, die diese(r) wegen unaufgeforderter Zusendung der Empfehlung bzw. unaufgeforderter Kontaktaufnahme geltend machen, und stellt O2 insoweit von allen Ansprüchen in vollem Umfang frei. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche gegen den Empfehler bleibt O2 unbenommen.
- 4.2. Bei Nichtbeachtung der Verpflichtung aus Ziffer 4.1. kann O2 den Empfehler mit sofortiger Wirkung vom Empfehlungsprogramm von O2 ausschließen sowie seinen Vertrag fristlos kündigen. Das bis dahin entstandene Guthaben verfällt ersatzlos.
- 4.3. Der Versuch, das Empfehlungsprogramm von O2 auf irgendeine Art und Weise zu manipulieren, führt automatisch zur sofortigen Sperrung des Empfehlers. Dadurch entfallen alle Ansprüche auf die erworbenen Prämien.
5. Anspruch auf der Prämie
- 5.1. Der Empfehler hat nur dann einen Anspruch auf die Prämie, wenn
- der Geworbene (Neukunde) die Cookies bei der Empfehler-Email aktiviert und akzeptiert und über die Empfehler-Email innerhalb einer Frist von 60 Tagen einen rechtswirksamen Vertrag mit O2 abschließt oder
- der Geworbene (Neukunde) alternativ in einem O2 Shop bzw. über die telefonische Kundenbetreuung, unter Angabe des persönlichen Empfehlungscode (aus der E-Mail) und seine E-Mail-Adresse, innerhalb einer Frist von 60 Tagen einen rechtswirksamen Vertrag mit O2 abschließt
- der Neukunde sein Widerrufsrecht nicht ausgeübt hat und
- kein Missbrauch vorliegt.
- 5.2.Der Empfehler erhält eine Prämie pro erfolgreicher Empfehlung. Bei Kauf von mehreren Produkten durch den Geworbenen erhält der Empfehler grundsätzlich die Prämie für das höchstwertigste Produkt.
- 5.3. Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Provisionstabelle für das Empfehlungsprogramm zum Zeitpunkt der Versendung der Empfehler-E-Mail. Eine Auszahlung der Prämie erfolgt nach erfolgreicher Aktivierung des Neukunden und kann in Ausnahmefällen bis zu 3 Monaten dauern. Bei Auswahl der Bargeld-Prämie erfolgt die Auszahlung per Überweisung auf das vom Empfehler bei der Registrierung angegebene Girokonto. Bei Auswahl von ‚My Best Number‘ erfolgt Aktivierung mit Versand der Bestätigungs-SMS. Die Prämienhöhe ist für den Empfehler jederzeit Online in seinem Freunde-werben-Konto abrufbar..
- 5.4. Der Empfehler hat den Anspruch auf Auszahlung der Prämie innerhalb eines Jahres nach Aktivierung des Neukunden gegenüber O2 schriftlich oder per E-Mail geltend zu machen. Andernfalls verfällt der Anspruch auf Auszahlung der Prämie ersatzlos.
6. Verwendung von Informationen und Daten
- 6.1. O2 erhebt, verwendet und nutzt die personenbezogenen Daten des Empfehlers und des Geworbenen nur im Rahmen der Abwicklung dieses Empfehlungsprogramms. Eine darüber hinausgehende Datenverwendung findet nicht statt, es sei denn, der Empfehler oder der Geworbene haben in diese eingewilligt oder O2 ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Datenverwendung berechtigt oder verpflichtet.
7. Laufzeit / Kündigung
- 7.1. Der Vertrag mit dem Empfehler wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- 7.2. Der Empfehler kann diesen Vertrag jederzeit ohne die Einhaltung einer Frist online über das Kontaktformular in seinem Freunde-werben-Konto kündigen. O2 ist hierzu mit einer Frist von einem Monat berechtigt. Die Kündigung erfolgt in der Regel per E-Mail, sie kann im Einzelfall aber auch per Post erfolgen. Bis zur Kündigung werden Prämien durch O2 noch gezahlt und entsprechende Vorgänge noch abgewickelt. Bestehende Guthaben werden mit Vertragsbeendigung entsprechend der Provisionsstaffel an die Empfehler ausgezahlt.
- 7.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für O2 insbesondere vor, wenn der Kunde gegen seine Pflichten aus Ziffer 4 verstößt, die Leistungen im Empfehlungsprogamm in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt oder das Empfehlungsprogramm gewerblich nutzt.
- 7.4. Das Vertragsverhältnis endet automatisch, wenn der Empfehler ein Jahr keine Empfehler-Email versendet und er sich auf den schriftlichen Löschungshinweis via E-Mail nicht innerhalb eines Monats an O2 wendet, bzw. sein Freunde-werben-Konto nicht wieder aktiviert.
8. Sonstiges
- 8.1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- 8.2. Mit der Anmeldung erkennt der Empfehler die Teilnahmebedingungen des Empfehlungsprogramms von O2 in der jeweils neuesten Fassung als maßgeblich an. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch Angebot von O2 und Annahme des Empfehlers vereinbart. Das Angebot von O2 erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Die Mitteilung erfolgt in der Regel per Email, sie kann im Einzelfall auch per Post erfolgen. Schweigt der Empfehler auf das Angebot von O2 und/oder widerspricht er diesem nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern O2 den Empfehler in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Der Widerspruch gilt als Kündigung des Vertrages über die Teilnahme am Empfehlungsprogramm; in der Mitteilung weist O2 auf diese Folge besonders hin.
- 8.3. Durch den Vertrag wird weder ein Arbeits-, Handelsvertreter-, Kommissionär- noch ein Anstellungsverhältnis begründet. Der Empfehler ist insbesondere nicht berechtigt im Namen oder auf Rechnung von O2 rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
- 8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht wirksam sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.